Die Mitgliedschaft in den MFC kann schriftlich über unseren Aufnahmeantrag gestellt werden. Innerhalb einer Probezeit von 6 Monaten kann
die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, anteilige Mitgliedsbeiträge und ggf. Aufnahmegebühren werden zurückerstattet. Die Höhe
der Mitglieds- und Versicherungsbeiträge sowie der Aufnahmegebühr entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Eine ausreichende Halter-Haftpflichtversicherung sowie eine Betreiber-Regisrierung beim LBA ist gesetzliche Voraussetzungen für die Ausübung
des Modellflugsports. Die eID des LBA muss an jedem Modell angebracht sein. Der MFC ist Vereinsmitglied im Deutschen Modellflieger Verband
, dieser bietet neben anderen Leistungen jedem Mitglied einen ausreichenden und maßgeschneiderten Versicherungsschutz (Wichtige Infos zum
Thema Haftpflichtversicherung" siehe unten).
Schauen Sie einfach mal am Flugplatz vorbei oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Wichtige Info zum Thema Haftpflichtversicherung
Durch Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) sind ab sofort sind alle Flugmodelle versicherungspflichtig. Die Ausnahme, dass
Flugmodelle ohne Verbrennerantrieb mit weniger als 5 Kilogramm Höchstgewicht von der Versicherungspflicht befreit sind, ist komplett entfallen.
Auch die in letzter Zeit bei Discountern vertriebenen Flugmodelle sind versicherungspflichtig und sollten nicht ohne gültige
Haftpflichtversicherung betrieben werden! Für Modellflieger ohne Verbandszugehörigkeit und ohne spezielle Luftfahrt-
Halterhaftpflichtversicherung besteht somit Handlungsbedarf. Privathaftpflichtpolicen helfen meist nicht weiter, weil sie häufig
versicherungspflichtige Modelle nicht einschließen und weil die in der Luftfahrt vorgeschriebene Mindestdeckungsumme pro Schaden in der
Regel nicht gegeben ist.
Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) bietet allen Modellsport-Interessierten eine kostenlose dreimonatige Probemitgliedschaft an. Wer
sich für die Probemitgliedschaft entscheidet, hat über den DMFV und seinen Versicherungspartner automatisch einen Halterhaftpflicht-
Versicherungsschutz mit einerDeckungssumme von 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und/oderSachschäden. Die Probemitgliedschaft gilt
seit Neuestem auch außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen, wenn das Modell nicht mehr als 1000 Gramm wiegt und birgt keinerlei
verpflichtendes Risiko, denn sie endet automatisch nach Ablauf der drei Monate.
Da der Halterhaftpflicht-Versicherungsschutz von Probemitgliedern jedoch nur auf Vereinsgeländen von Mitgliedsvereinen des DMFV besteht
(Modellgewicht > 1000 Gramm), wird empfohlen, dass sich Interessenten an einen Modellflugverein ihrer Region wenden, der Mitglied im
DMFV ist. Diese Vereine bieten neben Beratungen zum Modellflugsport ggf. auch für drei Monate kostenlos eine Probemitgliedschaft an. Die
Vereinsadressen der DMFV-Mitgliedsvereine findet man unter https://www.dmfv.aero/vor-ort/umkreissuche/ oder bekommt sie bei der
Geschäftsstelle des DMFV: Deutscher Modellflieger Verband e. V. Rochusstraße 104-106, 53123 Bonn.
Den Link zur Probemitgliedschaft im DMFV finden Sie hier , die DMFV-Jahrestarife für Mitglieder sind hier zu finden.
Sicher Modellfliegen – das muss man wissenAb dem 31. Dezember 2020 gilt ein neues EU-Recht für den Betrieb aller UAS (Unmanned Aircraft System = unbemanntes Luftfahrzeugsystem). Dazu zählen neben Modellflugzeugen auch Multicopter, umgangssprachlich Drohnen genannt.Für Mitglieder von Modellflugvereinen, die einem Dachverband wie dem DMFV oder DAeC angehören, ändert sich zunächst bis maximal 31.12.2022 außer der Registrierungspflicht in der zentralen Datenbank des LBA zum 1. Januar 2021 nichts.Für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dies gilt für das Fliegen auf und außerhalb von Modellfluggeländen. Pilotenscheine für manntragende Luftfahrzeuge oder Kompetenznachweise des LBA haben im Rahmen des Modellflugbetriebs der Verbände keine Gültigkeit! Spätestens ab dem 01.01.2023 wird Modellflug im Rahmen eines Verbandes – abweichend von den europaweiten Regularien der Offenen Kategorie – nach den Regeln einer Betriebserlaubnis der Verbände DMFV und DAeC betrieben. Den neuen Leitfaden zum Modellfliegen im DMFV kann man hier herunterladen. Weitere Beiträge unter https://www.dmfv.aero/rund-ums-fliegen/recht/Wichtig für den Betrieb von Multikoptern außerhalb von ModellflugplätzenBetreiber von Modellflugzeugen und Drohnen ab 250 Gramm Startgewicht, die ihr Fluggerät nicht im Rahmen eines Verbandes fliegen, müssen außerhalb von Modellflugplätzen mit Aufstiegserlaubnis einen Kompetenznachweis der Offenen Kategorie für die Unterklassen A1/A3 absolvieren oder die EU-Fernpilotenlizenz für Unterklasse A2 beim LBA erwerben. Ob und welcher Kompetenznachweis benötigt wird, hängt vom Gewicht und Einsatzort ab, in dem das UAS betrieben wird. Das Onlinetraining für den Kompetenznachweis ist seit 31. 12. 2021 unter https://lba-openuav.de/ freigeschaltet. Dort findet man auch den Link zur Online-Betreiber-Registrierung.Offene KategorieDie offene Kategorie ist jene Kategorie von UAS, die den „einfachsten“ Regelungen unterliegt. Der Betrieb von UAS in offenen Kategorie erfordert üblicherweise keine vorherige Erklärung (Deklaration) und auch keine vorherige Genehmigung oder Zertifizierung. Es gelten aber trotzdem Reglen: Gewicht des UAS unter 25 kg, Betrieb nicht über Menschenansammlungen, Flughöhe max. 120 m, darf nur in direkter Sichtverbindung betrieben werden, Mindestalter 16 Jahre, kein Transport von Gefahrgut.100 m Abstand zu Bundesfern- und Wasserstraßen, Bahn- und Industrieanlagen, Krankenhäuser, Naturschutzgebieten, Stromtrassen usw. Bei der Flugplanung und –vorbereitung hilft der Blick auf eine Drohnen-App.In Abhängigkeit von dem Bereich, über dem der Flug stattfinden soll, fällt der Betrieb zudem in eine der Unterkategorien A1, A2 oder A3. Außerdem werden UAS in Abhängigkeit von der maximalen Abflugmasse und der technischen Ausstattung in eine der folgenden „technischen Klassen“ eingeteilt, die auch jeweils einer Unterkategorie zugeordnet sind: C0, C1, C2, C3 oder C4. Die mit dem Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges verbundenen Risiken hängen immer von mehreren Faktoren ab. Hauptfaktoren sind die Masse des UAS und das Einsatzgebiet, z.B. der Grad der Besiedelung. Ein kleines, leichtes UAS verursacht in der Regel nur wenig Schaden und kann deswegen in der Nähe von Menschen betrieben werden. Ein großes, schweres UAS könnte im Fall eines Absturzes sogar einen Menschen töten, weswegen ein Mindest-Sicherheitsabstand eingehalten^.BetriebsregelnDie Betriebsregeln hängen von der UAS-Klasse (C0 – C4) und dem Einsatzbereich (A1-A3) ab.Unterkategorien A1-A3Die Unterkategorie A1 ist die am wenigsten restriktive Kategorie – sie erlaubt einen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen sogar in dicht besiedelten Gebieten und über vereinzelten Menschen (nicht jedoch über Menschenansammlungen!). Im Gegenzug dürfen für einen solchen Betrieb nur sehr leichte UAS (< 250 g, bzw. < 900 g) verwendet werden, wodurch das Risiko eines Personenschadens minimiert wird. Für leichte UAS < 250 g ist keine Qualifikation erforderlich, für UAS zwischen 250 g und 900 g sind ein Online-Training und eine Online-Prüfung erforderlich. Die Unterkategorie A2 erlaubt einen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen nur in einer sicheren Entfernung von Menschen, dafür aber mit schwereren, größeren UAS (bis zu 4 kg). Hierfür muss neben dem Online-Training und der Online-Prüfung eine praktische Selbstschulung sowie eine Theorieprüfung absolviert werden. In Österreich wird diese Theorieprüfung bei Austro Control abgenommen, in Deutschland bei entsprechend anerkannten Stellen.In der Unterkategorie A3 sind Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen erlaubt, die bis zu 25 kg wiegen. Als Sicherheitsvorkehrung ist bei solch großen UAS jedoch auch ein weiter Sicherheitsabstand zu allen Menschen, besiedelten Gebieten, Erholungsgebieten, Industrieanlagen, usw. einzuhalten. Als Qualifikation sind das Online-Training und eine Online-Prüfung erforderlich.Wichtiger HinweisAlle neu auf den Markt gebrachte UAS müssen vom Hersteller für eine Drohnenklasse zertifiziert und auch gekennzeichnet sein, um legal betrieben werden zu können. Auch eine nachträgliche Klassifizierung von Bestands-UAS ist teilweise (wie die DJI AIR 2S als C1) möglich. Alle Bestands-UAS ab 250 Gramm ohne C-Certifizierung dürfen ab 2024 nur noch in A3 (weit weg von Menschen) betrieben werden!Wer also die Anschaffung eines gebrauchten Multikopters ohne C-Klassifizierung mit einem Gewicht ab 250 gr plant, muss wissen, dass damit ab 01. 01. 2024 nur Flüge in der Kategorie A3 möglich sind. Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-ZeugnisEU-Kompetenznachweis A1/A3UAS unter 250 Gramm dürfen ohne Kompetenznachweis in allen Unterkategorien (A1- A3) betrieben werden. Die Gebrauchsanweisung muss beachtet werden. UAS ab 250 Gramm aber noch unter 500 Gramm dürfen in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1 nahe an Menschen betrieben werden.UAS mit einer Startmasse von 2KG bis unter 25Kg dürfen ab 1.1.2021 nur mehr nach den Regeln der Unterkategorie A3 betrieben werden. Das heißt, dass gegenüber Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten ein Sicherheitsabstand von 150 Meter eingehalten werden muss und keine unbeteiligten Personen gefährdet werden dürfen.EU-Fernpilotenzeugnis A2UAS mit einer Startmasse von 500g bis unter 2Kg dürfen in der Zeit vom 31.12.2020 bis zum 1.1.2023 unter Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Menschen betrieben werden.Diese grobe Übersicht haben wir aus Quellen des Luftfahrtbundesamtes (LBA), der Seite Drohnen.de und des DMFV ohne Anspruch auf Vollständigkeit zusammengestellt! Informieren Sie sich bitte unbedingt auf den Seiten des Luftfahrtbundesamtes https://lba-openuav.de/
Die Mitgliedschaft in den MFC kann schriftlich über unseren Aufnahmeantrag gestellt werden. Innerhalb einer
Probezeit von 6 Monaten kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, anteilige Mitgliedsbeiträge und
ggf. Aufnahmegebühren werden zurückerstattet. Die Höhe der Mitglieds- und Versicherungsbeiträge sowie der
Aufnahmegebühr entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Eine ausreichende Halter-Haftpflichtversicherung sowie eine Betreiber-Regisrierung beim LBA ist gesetzliche
Voraussetzungen für die Ausübung des Modellflugsports. Die eID des LBA muss an jedem Modell angebracht sein.
Der MFC ist Vereinsmitglied im Deutschen Modellflieger Verband , dieser bietet neben anderen Leistungen jedem
Mitglied einen ausreichenden und maßgeschneiderten Versicherungsschutz (Wichtige Infos zum Thema
Haftpflichtversicherung" siehe unten).
Schauen Sie einfach mal am Flugplatz vorbei oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Wichtige Info zum Thema Haftpflichtversicherung
Durch Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) sind ab sofort sind alle Flugmodelle versicherungspflichtig. Die
Ausnahme, dass Flugmodelle ohne Verbrennerantrieb mit weniger als 5 Kilogramm Höchstgewicht von der
Versicherungspflicht befreit sind, ist komplett entfallen. Auch die in letzter Zeit bei Discountern vertriebenen
Flugmodelle sind versicherungspflichtig und sollten nicht ohne gültige Haftpflichtversicherung betrieben werden! Für
Modellflieger ohne Verbandszugehörigkeit und ohne spezielle Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung besteht somit
Handlungsbedarf. Privathaftpflichtpolicen helfen meist nicht weiter, weil sie häufig versicherungspflichtige Modelle
nicht einschließen und weil die in der Luftfahrt vorgeschriebene Mindestdeckungsumme pro Schaden in der Regel
nicht gegeben ist.
Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) bietet allen Modellsport-Interessierten eine kostenlose dreimonatige
Probemitgliedschaft an. Wer sich für die Probemitgliedschaft entscheidet, hat über den DMFV und seinen
Versicherungspartner automatisch einen Halterhaftpflicht-Versicherungsschutz mit einerDeckungssumme von 1,5
Mio. Euro pauschal für Personen- und/oderSachschäden. Die Probemitgliedschaft gilt seit Neuestem auch außerhalb
von zugelassenen Modellfluggeländen, wenn das Modell nicht mehr als 1000 Gramm wiegt und birgt keinerlei
verpflichtendes Risiko, denn sie endet automatisch nach Ablauf der drei Monate.
Da der Halterhaftpflicht-Versicherungsschutz von Probemitgliedern jedoch nur auf Vereinsgeländen von
Mitgliedsvereinen des DMFV besteht (Modellgewicht > 1000 Gramm), wird empfohlen, dass sich Interessenten an
einen Modellflugverein ihrer Region wenden, der Mitglied im DMFV ist. Diese Vereine bieten neben Beratungen zum
Modellflugsport ggf. auch für drei Monate kostenlos eine Probemitgliedschaft an. Die Vereinsadressen der DMFV-
Mitgliedsvereine findet man unter https://www.dmfv.aero/vor-ort/umkreissuche/ oder bekommt sie bei der
Geschäftsstelle des DMFV: Deutscher Modellflieger Verband e. V. Rochusstraße 104-106, 53123 Bonn.
Den Link zur Probemitgliedschaft im DMFV finden Sie hier , die DMFV-Jahrestarife für Mitglieder sind hier zu finden.
Sicher Modellfliegen – das muss man wissenAb dem 31. Dezember 2020 gilt ein neues EU-Recht für den Betrieb aller UAS (Unmanned Aircraft System = unbemanntes Luftfahrzeugsystem). Dazu zählen neben Modellflugzeugen auch Multicopter, umgangssprachlich Drohnen genannt.Für Mitglieder von Modellflugvereinen, die einem Dachverband wie dem DMFV oder DAeC angehören, ändert sich zunächst bis maximal 31.12.2022 außer der Registrierungspflicht in der zentralen Datenbank des LBA zum 1. Januar 2021 nichts.Für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht ist ein Kenntnisnachweiserforderlich. Dies gilt für das Fliegen auf und außerhalb von Modellfluggeländen. Pilotenscheine für manntragende Luftfahrzeuge oder Kompetenznachweise des LBA haben im Rahmen des Modellflugbetriebs der Verbände keineGültigkeit! Spätestens ab dem 01.01.2023 wird Modellflug im Rahmen eines Verbandes – abweichend von den europaweiten Regularien der Offenen Kategorie – nach den Regeln einer Betriebserlaubnis der Verbände DMFV und DAeC betrieben. Den neuen Leitfaden zum Modellfliegen im DMFV kann man hier herunterladen. Weitere Beiträge unter https://www.dmfv.aero/rund-ums-fliegen/recht/Wichtig für den Betrieb von Multikoptern außerhalb von ModellflugplätzenBetreiber von Modellflugzeugen und Drohnen ab 250 Gramm Startgewicht, die ihr Fluggerät nicht im Rahmen eines Verbandes fliegen, müssen außerhalb von Modellflugplätzen mit Aufstiegserlaubnis einen Kompetenznachweis der Offenen Kategorie für die Unterklassen A1/A3 absolvieren oder die EU-Fernpilotenlizenz für Unterklasse A2 beim LBA erwerben. Ob und welcher Kompetenznachweis benötigt wird, hängt vom Gewicht und Einsatzort ab, in dem das UAS betrieben wird. Das Onlinetraining für den Kompetenznachweis ist seit 31. 12. 2021 unter https://lba-openuav.de/freigeschaltet. Dort findet man auch den Link zur Online-Betreiber-Registrierung.Offene KategorieDie offene Kategorie ist jene Kategorie von UAS, die den „einfachsten“ Regelungen unterliegt. Der Betrieb von UAS in offenen Kategorie erfordert üblicherweise keine vorherige Erklärung (Deklaration) und auch keine vorherige Genehmigung oder Zertifizierung. Es gelten aber trotzdem Reglen: Gewicht des UAS unter 25 kg, Betrieb nicht über Menschenansammlungen, Flughöhe max. 120 m, darf nur in direkter Sichtverbindung betrieben werden, Mindestalter 16 Jahre, kein Transport von Gefahrgut.100 m Abstand zu Bundesfern- und Wasserstraßen, Bahn- und Industrieanlagen, Krankenhäuser, Naturschutzgebieten, Stromtrassen usw. Bei der Flugplanung und –vorbereitung hilft der Blick auf eine Drohnen-App.In Abhängigkeit von dem Bereich, über dem der Flug stattfinden soll, fällt der Betrieb zudem in eine der Unterkategorien A1, A2 oder A3. Außerdem werden UAS in Abhängigkeit von der maximalen Abflugmasse und der technischen Ausstattung in eine der folgenden „technischen Klassen“ eingeteilt, die auch jeweils einer Unterkategorie zugeordnet sind: C0, C1, C2, C3 oder C4. Die mit dem Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges verbundenen Risiken hängen immer von mehreren Faktoren ab. Hauptfaktoren sind die Masse des UAS und das Einsatzgebiet, z.B. der Grad der Besiedelung. Ein kleines, leichtes UAS verursacht in der Regel nur wenig Schaden und kann deswegen in der Nähe von Menschen betrieben werden. Ein großes, schweres UAS könnte im Fall eines Absturzes sogar einen Menschen töten, weswegen ein Mindest-Sicherheitsabstand eingehalten^.BetriebsregelnDie Betriebsregeln hängen von der UAS-Klasse (C0 – C4) und dem Einsatzbereich (A1-A3) ab.Unterkategorien A1-A3Die Unterkategorie A1 ist die am wenigsten restriktive Kategorie – sie erlaubt einen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen sogar in dicht besiedelten Gebieten und über vereinzelten Menschen (nicht jedoch über Menschenansammlungen!). Im Gegenzug dürfen für einen solchen Betrieb nur sehr leichte UAS (< 250 g, bzw. < 900 g) verwendet werden, wodurch das Risiko eines Personenschadens minimiert wird. Für leichte UAS < 250 g ist keine Qualifikation erforderlich, für UAS zwischen 250 g und 900 g sind ein Online-Training und eine Online-Prüfung erforderlich. Die Unterkategorie A2 erlaubt einen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen nur in einer sicheren Entfernung von Menschen, dafür aber mit schwereren, größeren UAS (bis zu 4 kg). Hierfür muss neben dem Online-Training und der Online-Prüfung eine praktische Selbstschulung sowie eine Theorieprüfung absolviert werden. In Österreich wird diese Theorieprüfung bei Austro Control abgenommen, in Deutschland bei entsprechend anerkannten Stellen.In der Unterkategorie A3 sind Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen erlaubt, die
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