Mitgliedschaft
Information zur Mitgliedschaft beim MFC Brettheim
Aufnahme und Versicherungsschutz
Die Mitgliedschaft in den MFC kann schriftlich über unseren Aufnahmeantrag gestellt werden. Innerhalb einer Probezeit von 6 Monaten kann
die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, anteilige Mitgliedsbeiträge und ggf. Aufnahmegebühren werden zurückerstattet. Die Höhe
der Mitglieds- und Versicherungsbeiträge sowie der Aufnahmegebühr entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Eine ausreichende Halter-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Voraussetzungen für die Ausübung des Modellflugsports. Der MFC ist
Vereinsmitglied im Deutschen Modellflieger Verband , dieser bietet neben anderen Leistungen jedem Mitglied einen ausreichenden und
maßgeschneiderten Versicherungsschutz (Wichtige Infos zum Thema Haftpflichtversicherung" siehe unten).
Schauen Sie einfach mal am Flugplatz vorbei oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Wichtige Info zum Thema Haftpflichtversicherung
Durch Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) sind ab sofort sind alle Flugmodelle versicherungspflichtig. Die Ausnahme, dass
Flugmodelle ohne Verbrennerantrieb mit weniger als 5 Kilogramm Höchstgewicht von der Versicherungspflicht befreit sind, ist komplett entfallen.
Auch die in letzter Zeit bei Discountern vertriebenen Flugmodelle sind versicherungspflichtig und sollten nicht ohne gültige
Haftpflichtversicherung betrieben werden! Für Modellflieger ohne Verbandszugehörigkeit und ohne spezielle Luftfahrt-
Halterhaftpflichtversicherung besteht somit Handlungsbedarf. Privathaftpflichtpolicen helfen meist nicht weiter, weil sie häufig
versicherungspflichtige Modelle nicht einschließen und weil die in der Luftfahrt vorgeschriebene Mindestdeckungsumme pro Schaden in der
Regel nicht gegeben ist.
Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) bietet allen Modellsport-Interessierten eine kostenlose dreimonatige Probemitgliedschaft an. Wer
sich für die Probemitgliedschaft entscheidet, hat über den DMFV und seinen Versicherungspartner automatisch einen Halterhaftpflicht-
Versicherungsschutz mit einerDeckungssumme von 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und/oderSachschäden. Die Probemitgliedschaft gilt
seit Neuestem auch außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen, wenn das Modell nicht mehr als 1000 Gramm wiegt und birgt keinerlei
verpflichtendes Risiko, denn sie endet automatisch nach Ablauf der drei Monate.
Da der Halterhaftpflicht-Versicherungsschutz von Probemitgliedern jedoch nur auf Vereinsgeländen von Mitgliedsvereinen des DMFV besteht
(Modellgewicht > 1000 Gramm), wird empfohlen, dass sich Interessenten an einen Modellflugverein ihrer Region wenden, der Mitglied im
DMFV ist. Diese Vereine bieten neben Beratungen zum Modellflugsport ggf. auch für drei Monate kostenlos eine Probemitgliedschaft an. Die
Vereinsadressen der DMFV-Mitgliedsvereine findet man unter https://www.dmfv.aero/vor-ort/umkreissuche/ oder bekommt sie bei der
Geschäftsstelle des DMFV: Deutscher Modellflieger Verband e. V. Rochusstraße 104-106, 53123 Bonn.
Den Link zur Probemitgliedschaft im DMFV finden Sie hier , die DMFV-Jahrestarife für Mitglieder sind hier zu finden.
Sicher Modellfliegen – das muss man wissen
Ab dem 31. Dezember 2020 gilt ein neues EU-Recht für den Betrieb aller UAS (Unmanned Aircraft System = unbemanntes Luftfahrzeugsystem).
Dazu zählen neben Modellflugzeugen auch Multicopter, umgangssprachlich Drohnen genannt.Für Mitglieder von Modellflugvereinen, die einem
Dachverband wie dem DMFV oder DAeC angehören, ändert sich zunächst bis maximal 31.12.2022 außer der Registrierungspflicht in der
zentralen Datenbank des LBA zum 1. Januar 2021 nichts.
Für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht ist
ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dies gilt für das Fliegen auf und außerhalb von Modellfluggeländen.
Pilotenscheine für manntragende Luftfahrzeuge oder Kompetenznachweise des LBA haben im Rahmen des Modellflugbetriebs der
Verbände keine Gültigkeit!
Spätestens ab dem 01.01.2023 wird Modellflug im Rahmen eines Verbandes – abweichend von den europaweiten Regularien der Offenen
Kategorie – nach den Regeln einer Betriebserlaubnis der Verbände DMFV und DAeC betrieben. Den neuen Leitfaden zum Modellfliegen im
DMFV kann man hier herunterladen.
Weitere Beiträge unter https://www.dmfv.aero/rund-ums-fliegen/recht/
Wichtig für den Betrieb von Multikoptern außerhalb von Modellflugplätzen
Betreiber von Modellflugzeugen und Drohnen ab 250 Gramm Startgewicht, die ihr Fluggerät nicht im Rahmen eines Verbandes fliegen,
müssen außerhalb von Modellflugplätzen mit Aufstiegserlaubnis einen Kompetenznachweis der Offenen Kategorie für die
Unterklassen A1/A3 absolvieren oder die EU-Fernpilotenlizenz für Unterklasse A2 beim LBA erwerben.
Ob und welcher Kompetenznachweis benötigt wird, hängt vom Gewicht und Einsatzort ab, in dem das UAS betrieben wird. Das Onlinetraining
für den Kompetenznachweis ist seit 31. 12. 2021 unter https://lba-openuav.de/ freigeschaltet. Dort findet man auch den Link zur Online-
Betreiber-Registrierung.
Offene Kategorie
Die offene Kategorie ist jene Kategorie von UAS, die den „einfachsten“ Regelungen unterliegt. Der Betrieb von UAS in offenen Kategorie
erfordert üblicherweise keine vorherige Erklärung (Deklaration) und auch keine vorherige Genehmigung oder Zertifizierung. Es gelten aber
trotzdem Reglen: Gewicht des UAS unter 25 kg, Betrieb nicht über Menschenansammlungen, Flughöhe max. 120 m, darf nur in direkter
Sichtverbindung betrieben werden, Mindestalter 16 Jahre, kein Transport von Gefahrgut.100 m Abstand zu Bundesfern- und Wasserstraßen,
Bahn- und Industrieanlagen, Krankenhäuser, Naturschutzgebieten, Stromtrassen usw. Bei der Flugplanung und –vorbereitung hilft der Blick auf
eine Drohnen-App.
In Abhängigkeit von dem Bereich, über dem der Flug stattfinden soll, fällt der Betrieb zudem in eine der Unterkategorien A1, A2 oder A3.
Außerdem werden UAS in Abhängigkeit von der maximalen Abflugmasse und der technischen Ausstattung in eine der folgenden „technischen
Klassen“ eingeteilt, die auch jeweils einer Unterkategorie zugeordnet sind: C0, C1, C2, C3 oder C4.
Die mit dem Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges verbundenen Risiken hängen immer von mehreren Faktoren ab. Hauptfaktoren sind die
Masse des UAS und das Einsatzgebiet, z.B. der Grad der Besiedelung. Ein kleines, leichtes UAS verursacht in der Regel nur wenig Schaden
und kann deswegen in der Nähe von Menschen betrieben werden. Ein großes, schweres UAS könnte im Fall eines Absturzes sogar einen
Menschen töten, weswegen ein Mindest-Sicherheitsabstand eingehalten^.
Betriebsregeln
Die Betriebsregeln hängen von der UAS-Klasse (C0 – C4) und dem Einsatzbereich (A1-A3) ab.
Unterkategorien A1-A3
Die Unterkategorie A1 ist die am wenigsten restriktive Kategorie – sie erlaubt einen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen sogar in dicht
besiedelten Gebieten und über vereinzelten Menschen (nicht jedoch über Menschenansammlungen!). Im Gegenzug dürfen für einen solchen
Betrieb nur sehr leichte UAS (< 250 g, bzw. < 900 g) verwendet werden, wodurch das Risiko eines Personenschadens minimiert wird. Für leichte
UAS < 250 g ist keine Qualifikation erforderlich, für UAS zwischen 250 g und 900 g sind ein Online-Training und eine Online-Prüfung erforderlich.
Die Unterkategorie A2 erlaubt einen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen nur in einer sicheren Entfernung von Menschen, dafür aber mit
schwereren, größeren UAS (bis zu 4 kg). Hierfür muss neben dem Online-Training und der Online-Prüfung eine praktische Selbstschulung sowie
eine Theorieprüfung absolviert werden. In Österreich wird diese Theorieprüfung bei Austro Control abgenommen, in Deutschland bei
entsprechend anerkannten Stellen.
In der Unterkategorie A3 sind Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen erlaubt, die bis zu 25 kg wiegen. Als Sicherheitsvorkehrung ist bei solch
großen UAS jedoch auch ein weiter Sicherheitsabstand zu allen Menschen, besiedelten Gebieten, Erholungsgebieten, Industrieanlagen, usw.
einzuhalten. Als Qualifikation sind das Online-Training und eine Online-Prüfung erforderlich.
Wichtiger Hinweis
Derzeit kann man nur die DJI Mavic 3 mit Klassifizierung C1 kaufen. Eine nachträgliche Klassifizierung von Bestands-UAS ist nicht
möglich. Für alle derzeit genutzten Bestands-UAS gilt eine Übergangsreglung bis zum 1.7.2023. Danach dürfen diese UAS ab 250
Gramm nur noch in A3 (weit weg von Menschen) betrieben werden!
Spätestens nach dem 1.1.2023 auf den Markt gebrachte UAS müssen vom Hersteller für eine Drohnenklasse zertifiziert und auch
gekennzeichnet sein, um legal betrieben werden zu können.
Wer also die Anschaffung eines Multikopters mit einem Gewicht ab 250 gr plant und Flüge in der Kategorie A1 und A2 nach der
Übergangsreglung ab Juli 2023 machen möchte, sollte vielleicht mit dem Erwerb warten, bis klassifizierte UAS zur Verfügung stehen.
Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis
EU-Kompetenznachweis A1/A3
UAS unter 250 Gramm dürfen ohne Kompetenznachweis in allen Unterkategorien (A1- A3) betrieben werden. Die Gebrauchsanweisung muss
beachtet werden.
UAS ab 250 Gramm aber noch unter 500 Gramm dürfen in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1 nahe an Menschen betrieben werden.
UAS mit einer Startmasse von 2KG bis unter 25Kg dürfen ab 1.1.2021 nur mehr nach den Regeln der Unterkategorie A3 betrieben werden. Das
heißt, dass gegenüber Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten ein Sicherheitsabstand von 150 Meter eingehalten werden muss
und keine unbeteiligten Personen gefährdet werden dürfen.
EU-Fernpilotenzeugnis A2
UAS mit einer Startmasse von 500g bis unter 2Kg dürfen in der Zeit vom 31.12.2020 bis zum 1.1.2023 unter Einhaltung eines horizontalen
Mindestabstands von 50 m zu Menschen betrieben werden.
Diese grobe Übersicht haben wir aus Quellen des Luftfahrtbundesamtes (LBA), der Seite Drohnen.de und des DMFV ohne Anspruch auf
Vollständigkeit zusammengestellt!
Informieren Sie sich bitte unbedingt auf den Seiten des Luftfahrtbundesamtes https://lba-openuav.de/
Mitgliedschaft
Information zur Mitgliedschaft beim MFC Brettheim
Aufnahme und Versicherungsschutz
Die Mitgliedschaft in den MFC kann schriftlich über unseren Aufnahmeantrag gestellt werden. Innerhalb einer
Probezeit von 6 Monaten kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten beendet werden, anteilige Mitgliedsbeiträge und
ggf. Aufnahmegebühren werden zurückerstattet. Die Höhe der Mitglieds- und Versicherungsbeiträge sowie der
Aufnahmegebühr entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Eine ausreichende Halter-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Voraussetzungen für die Ausübung des
Modellflugsports. Der MFC ist Vereinsmitglied im Deutschen Modellflieger Verband , dieser bietet neben anderen
Leistungen jedem Mitglied einen ausreichenden und maßgeschneiderten Versicherungsschutz (Wichtige Infos zum
Thema Haftpflichtversicherung" siehe unten).
Schauen Sie einfach mal am Flugplatz vorbei oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Wichtige Info zum Thema Haftpflichtversicherung
Durch Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) sind ab sofort sind alle Flugmodelle versicherungspflichtig. Die
Ausnahme, dass Flugmodelle ohne Verbrennerantrieb mit weniger als 5 Kilogramm Höchstgewicht von der
Versicherungspflicht befreit sind, ist komplett entfallen. Auch die in letzter Zeit bei Discountern vertriebenen
Flugmodelle sind versicherungspflichtig und sollten nicht ohne gültige Haftpflichtversicherung betrieben werden! Für
Modellflieger ohne Verbandszugehörigkeit und ohne spezielle Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung besteht somit
Handlungsbedarf. Privathaftpflichtpolicen helfen meist nicht weiter, weil sie häufig versicherungspflichtige Modelle
nicht einschließen und weil die in der Luftfahrt vorgeschriebene Mindestdeckungsumme pro Schaden in der Regel
nicht gegeben ist.
Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) bietet allen Modellsport-Interessierten eine kostenlose dreimonatige
Probemitgliedschaft an. Wer sich für die Probemitgliedschaft entscheidet, hat über den DMFV und seinen
Versicherungspartner automatisch einen Halterhaftpflicht-Versicherungsschutz mit einerDeckungssumme von 1,5
Mio. Euro pauschal für Personen- und/oderSachschäden. Die Probemitgliedschaft gilt seit Neuestem auch außerhalb
von zugelassenen Modellfluggeländen, wenn das Modell nicht mehr als 1000 Gramm wiegt und birgt keinerlei
verpflichtendes Risiko, denn sie endet automatisch nach Ablauf der drei Monate.
Da der Halterhaftpflicht-Versicherungsschutz von Probemitgliedern jedoch nur auf Vereinsgeländen von
Mitgliedsvereinen des DMFV besteht (Modellgewicht > 1000 Gramm), wird empfohlen, dass sich Interessenten an
einen Modellflugverein ihrer Region wenden, der Mitglied im DMFV ist. Diese Vereine bieten neben Beratungen zum
Modellflugsport ggf. auch für drei Monate kostenlos eine Probemitgliedschaft an. Die Vereinsadressen der DMFV-
Mitgliedsvereine findet man unter https://www.dmfv.aero/vor-ort/umkreissuche/ oder bekommt sie bei der
Geschäftsstelle des DMFV: Deutscher Modellflieger Verband e. V. Rochusstraße 104-106, 53123 Bonn.
Den Link zur Probemitgliedschaft im DMFV finden Sie hier , die DMFV-Jahrestarife für Mitglieder sind hier zu finden.
Sicher Modellfliegen – das muss man wissen
Ab dem 31. Dezember 2020 gilt ein neues EU-Recht für den Betrieb aller UAS
(Unmanned Aircraft System = unbemanntes Luftfahrzeugsystem). Dazu zählen
neben Modellflugzeugen auch Multicopter, umgangssprachlich Drohnen genannt.Für
Mitglieder von Modellflugvereinen, die einem Dachverband wie dem DMFV oder
DAeC angehören, ändert sich zunächst bis maximal 31.12.2022 außer der
Registrierungspflicht in der zentralen Datenbank des LBA zum 1. Januar 2021
nichts.
Für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 120 Metern über
Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht ist ein Kenntnisnachweis
erforderlich. Dies gilt für das Fliegen auf und außerhalb von
Modellfluggeländen.
Pilotenscheine für manntragende Luftfahrzeuge oder Kompetenznachweise
des LBA haben im Rahmen des Modellflugbetriebs der Verbände keine
Gültigkeit!
Spätestens ab dem 01.01.2023 wird Modellflug im Rahmen eines Verbandes –
abweichend von den europaweiten Regularien der Offenen Kategorie – nach den
Regeln einer Betriebserlaubnis der Verbände DMFV und DAeC betrieben. Den
neuen Leitfaden zum Modellfliegen im DMFV kann man hier herunterladen.
Weitere Beiträge unter https://www.dmfv.aero/rund-ums-fliegen/recht/
Wichtig für den Betrieb von Multikoptern außerhalb von Modellflugplätzen
Betreiber von Modellflugzeugen und Drohnen ab 250 Gramm Startgewicht, die
ihr Fluggerät nicht im Rahmen eines Verbandes fliegen, müssen außerhalb
von Modellflugplätzen mit Aufstiegserlaubnis einen Kompetenznachweis der
Offenen Kategorie für die Unterklassen A1/A3 absolvieren oder die EU-
Fernpilotenlizenz für Unterklasse A2 beim LBA erwerben.
Ob und welcher Kompetenznachweis benötigt wird, hängt vom Gewicht und
Einsatzort ab, in dem das UAS betrieben wird. Das Onlinetraining für den
Kompetenznachweis ist seit 31. 12. 2021 unter https://lba-openuav.de/
freigeschaltet. Dort findet man auch den Link zur Online-Betreiber-Registrierung.
Offene Kategorie
Die offene Kategorie ist jene Kategorie von UAS, die den „einfachsten“ Regelungen
unterliegt. Der Betrieb von UAS in offenen Kategorie erfordert üblicherweise keine
vorherige Erklärung (Deklaration) und auch keine vorherige Genehmigung oder
Zertifizierung. Es gelten aber trotzdem Reglen: Gewicht des UAS unter 25 kg,
Betrieb nicht über Menschenansammlungen, Flughöhe max. 120 m, darf nur in
direkter Sichtverbindung betrieben werden, Mindestalter 16 Jahre, kein Transport
von Gefahrgut.100 m Abstand zu Bundesfern- und Wasserstraßen, Bahn- und
Industrieanlagen, Krankenhäuser, Naturschutzgebieten, Stromtrassen usw. Bei der
Flugplanung und –vorbereitung hilft der Blick auf eine Drohnen-App.
In Abhängigkeit von dem Bereich, über dem der Flug stattfinden soll, fällt der Betrieb
zudem in eine der Unterkategorien A1, A2 oder A3. Außerdem werden UAS in
Abhängigkeit von der maximalen Abflugmasse und der technischen Ausstattung in
eine der folgenden „technischen Klassen“ eingeteilt, die auch jeweils einer
Unterkategorie zugeordnet sind: C0, C1, C2, C3 oder C4.
Die mit dem Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges verbundenen Risiken
hängen immer von mehreren Faktoren ab. Hauptfaktoren sind die Masse des UAS
und das Einsatzgebiet, z.B. der Grad der Besiedelung. Ein kleines, leichtes UAS
verursacht in der Regel nur wenig Schaden und kann deswegen in der Nähe von
Menschen betrieben werden. Ein großes, schweres UAS könnte im Fall eines
Absturzes sogar einen Menschen töten, weswegen ein Mindest-Sicherheitsabstand
eingehalten^.
Betriebsregeln
Die Betriebsregeln hängen von der UAS-Klasse (C0 – C4) und dem Einsatzbereich
(A1-A3) ab.
Unterkategorien A1-A3
Die Unterkategorie A1 ist die am wenigsten restriktive Kategorie – sie erlaubt einen
Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen sogar in dicht besiedelten Gebieten und
über vereinzelten Menschen (nicht jedoch über Menschenansammlungen!). Im
Gegenzug dürfen für einen solchen Betrieb nur sehr leichte UAS (< 250 g, bzw. <
900 g) verwendet werden, wodurch das Risiko eines Personenschadens minimiert
wird. Für leichte UAS < 250 g ist keine Qualifikation erforderlich, für UAS zwischen
250 g und 900 g sind ein Online-Training und eine Online-Prüfung erforderlich.
Die Unterkategorie A2 erlaubt einen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen nur
in einer sicheren Entfernung von Menschen, dafür aber mit schwereren, größeren
UAS (bis zu 4 kg). Hierfür muss neben dem Online-Training und der Online-Prüfung
eine praktische Selbstschulung sowie eine Theorieprüfung absolviert werden. In
Österreich wird diese Theorieprüfung bei Austro Control abgenommen, in
Deutschland bei entsprechend anerkannten Stellen.